Bestattungshaus Hackmann

Bestattungshaus Hackmann

Im Jahre 2016 wurde das Bestattungshaus Hackmann gegründet. Es dient zur Erweiterung und Vervollständigung der seit 1995 bestehenden Friedhofsgärtnerei Hackmann.

Im Bewusstsein von Tradition, Expansion und Zukunftsverpflichtung wurde am 1. Oktober 2016 die Eröffnung des Bestattungshauses Hackmann in der Kirchfeldstraße 30 mit einem Tag der offenen Tür gefeiert.

Dieses ermöglichte Interessierten einen Einblick in das Werden und Wachsen eines alteingesessenen Betriebes sowie eine angenehme Annäherung und Beschäftigung mit dem weiterhin verdrängten Themen Sterben, Tod, Trauer, Trauerhilfe und -bewältigung.

Zu den 8 Beschäftigten in der Friedhofsgärtnerei kamen jetzt noch Frau Renate Steins in der Buchhaltung sowie die Bestatterin Ramona Freisem hinzu. Diese stehen ihren Kunden täglich rund um die Uhr zur Verfügung. Einfühlsam stehen sie Familien und Angehörige in schwierigen Situationen durch Trost sowie mit der Erledigung aller Formalitäten bis zum Umsetzen einer individuellen Beisetzung, zur Seite. Unsere Mitarbeiter zeichnen sich durch langjährige Erfahrungen und ihre jeweilige ganz persönliche Note aus.

Bestattungsarten

Es werden grundsätzlich zwei Bestattungsarten unterschieden: die Erd- und die Feuerbestattung (Kremation). Die Entscheidung für eine bestimmte Bestattungsart hängt von der persönlichen Einstellung und der Religionszugehörigkeit ab.

Erdbestattung

sarg bei trauerfeier

Die Erdbestattung ist die Übergabe des menschlichen Leichnams an die Erde. Der Sarg wird nach einer eventuellen Trauerfeier auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt. Unterschieden werden die Gräber nach Wahl- und Reihengrabstätten. Die Ruhedauer einer Grabstelle, die Belegungsmöglichkeiten und die Preise richten sich nach den regionalen Bestimmungen (Friedhofssatzungen). Die Friedhofsträger (Gemeinden oder Kirchen) legen fest, welche Grabarten sie anbieten.

Wahlgrabstätte

Die Wahlgrabstätte kann grundsätzlich individuell ausgesucht werden. In vielen Gemeinden besteht die Möglichkeit, ein Tiefgrab zu erwerben. Dies bedeutet, dass mindestens zwei Erdbestattungen übereinander möglich sind. Es können auch mehrere Wahlgräber nebeneinander erworben werden. Für diese Gräber gibt es gemäß entsprechender Friedhofssatzungen eine Ruhefrist. Nach deren Ablauf kann die Grabstätte verlängert und auch wiederbelegt werden. Oft ist die zusätzliche Beisetzung von Urnen möglich. Diese Grabstätten können individuell gestaltet werden, wobei jedoch die Friedhofssatzung zu beachten ist.

Reihengrabstätte

Die Reihengrabstätte wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. In einem Reihengrab darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist kann unter Umständen eine Umbettung vorgenommen werden, eine Verlängerung der Grabstätte ist jedoch nicht möglich. Grundsätzlich dürfen dort keine Urnen beigesetzt werden. In der Regel ist ein Reihengrab finanziell günstiger als ein Wahlgrab. Auch bei einem Reihengrab ist die individuelle Gestaltung im Rahmen der Friedhofssatzung möglich.

Rasenreihengrabstätte

Bei einer Rasenreihengrabstätte übernimmt das Friedhofspersonal die Grabpflege. Jede Grabstelle wird mit einer Namensplatte versehen. Eine individuelle Gestaltung der Grabstätte ist grundsätzlich nicht erlaubt. In der Regel gibt es für diese Grabfelder aber ein zentrales Denkmal, an dem Angehörige Blumen ablegen können.

Anonyme Grabstätte

Viele Gemeinden legen fest, dass bei der Beisetzung zur Wahrung der Anonymität keine Angehörigen anwesend sein dürfen. Das sollten Angehörige bei der Entscheidung für eine anonyme Grabstätte bedenken – an der Beisetzung nicht teilzunehmen und anschließend keinen konkreten Ort der Trauer zu haben, erschwert vielen Menschen die Trauerarbeit. Ferner muss bedacht werden, dass Ehepaare bei anonymen Beisetzungen in der Regel nicht nebeneinander bestattet werden können, da die Grabstätten von der Friedhofsverwaltung vergeben werden. Wer sich für eine anonyme Beisetzung entscheidet, sollte darüber auf jeden Fall mit seinen Angehörigen sprechen und ggf. auch gemeinsam mit einem Bestatter die grüne Wiese besuchen, um eine bewusste Entscheidung zu fällen.

Feuerbestattung

weiße Urne in Blumen
Feuerbestattung urne

Die Feuerbestattung ist die Übergabe des menschlichen Leichnams an das Feuer in einem Krematorium. Wenn der Verstorbene selbst zu Lebzeiten keine Festlegung getroffen hat, können die Angehörigen das Krematorium auswählen. Auch für die Feuerbestattung wird ein Sarg benötigt, nicht nur für Aufbahrung und Überführung, sondern auch für den Verbrennungsvorgang.

Eine Trauerfeier kann vor oder nach der Einäscherung stattfinden. Trauerpsychologen empfehlen, die Trauerfeier vor der Einäscherung stattfinden zu lassen, da die Präsenz des Verstorbenen eine andere Wirkung hat als die Präsenz der Asche. Auch für die Asche besteht in Deutschland Bestattungspflicht, d. h. die Angehörigen dürfen sie nicht mit nach Hause nehmen, um sie z. B. im eigenen Garten beizusetzen. Dafür gibt es juristische und ethische Gründe. Der Verstorbene ist kein Privateigentum, über den verfügt werden kann. Darüber hinaus ist ein Beisetzungsort ein öffentlicher Ort, den jeder besuchen kann, unabhängig von der familiären Bindung, die er zum Verstorbenen hatte. Die Feuerbestattung hat heutzutage bundesweit betrachtet den gleichen Stellenwert wie die Erdbestattung. Regional gibt es allerdings große Unterschiede, die wesentlich mit religiösen Überzeugungen und Traditionsverbundenheit zusammenhängen.

Für die Beisetzung der Asche bestehen zahlreiche Möglichkeiten. Die Grabstättenarten entsprechen denen, die unter den Erdbestattungsgrabstätten aufgezählt sind, mit Ausnahme der Tiefgrabstätten. Einige Gemeinden bieten darüber hinaus die Beisetzung in Kolumbarien an. Die Urnen werden dann nicht dem Erdreich übergeben, sondern in eine Urnenwand gestellt. Diese Bestattungsart wird mittlerweile auch von einigen christlichen Kirchen – auch in Zusammenarbeit mit Bestattern – angeboten. Je nach Friedhofssatzung ist es möglich, dass in Gräbern für Erdbestattungen zusätzlich eine bestimmte Anzahl von Urnen beigesetzt werden kann, auch wenn die Anzahl der möglichen Erdbestattungen bereits ausgeschöpft ist.

Aschestreuwiesen

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, die Asche verstreuen zu lassen. Voraussetzung dafür ist aber, dass dies das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes zulässt und die Gemeinde auf dem Friedhof ein solches Feld eingerichtet hat.

Beisetzung auf See

Die so genannte Seebestattung ist von der Bestattungsart her ebenfalls eine Feuerbestattung. Die Urne mit der Asche wird im Meer außerhalb der Dreimeilenzone in bestimmten Seegebieten beigesetzt. Die Angehörigen können die Urne bis zur Beisetzung begleiten. Die Urne ist aus wasserlöslichem Material, so dass sich die Asche nach ihrer Absenkung im Meer verteilt. Die Angehörigen erhalten grundsätzlich eine Seekarte über den Beisetzungsort. Es besteht die Möglichkeit, an Erinnerungsbedarf oder -feiern teilzunehmen, bei denen die Namen der Verstorbenen auf See verlesen werden.

Beisetzung im Wald

In den letzten Jahren haben Urnenbestattungen in dafür ausgewiesenen Wäldern zugenommen. Die Urnen werden bei den Wurzeln eines Baumes, den man im Vorfeld aussuchen kann, beigesetzt. Es besteht die Möglichkeit, eine kleine Namensplatte am Baum anbringen zu lassen. Dem Wunsch nach Baumbestattung kommen inzwischen auch einige Friedhöfe nach - und zwar nicht nur Waldfriedhöfe.

Sonstige Beisetzung 

Außergewöhnliche Wünsche wie das Verstreuen der Asche auf einer Almwiese oder in den Bergen können nur im Ausland realisiert werden. In Deutschland besteht nach wie vor Bestattungspflicht auf einen Friedhof. Die Beisetzung auf einem privaten Gelände ist nur in absoluten Ausnahmefällen mit behördlicher Genehmigung zulässig. Die Aufbewahrung im privaten häuslichen Bereich ist nicht zulässig.

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